Bava Metzia 5

Kapitel 5

א אֵיזֶהוּ נֶשֶׁךְ וְאֵיזֶהוּ תַרְבִּית. אֵיזֶהוּ נֶשֶׁךְ. הַמַּלְוֶה סֶלַע בַּחֲמִשָּׁה דִינָרִין, סָאתַיִם חִטִּין בְּשָׁלשׁ, מִפְּנֵי שֶׁהוּא נוֹשֵׁךְ. וְאֵיזֶהוּ תַרְבִּית, הַמַּרְבֶּה בְּפֵרוֹת. כֵּיצַד. לָקַח הֵימֶנּוּ חִטִּין בְּדִינַר זָהָב הַכּוֹר, וְכֵן הַשַּׁעַר, עָמְדוּ חִטִּין בִּשְׁלשִׁים דִּינָרִין, אָמַר לוֹ תֶּן לִי חִטַּי, שֶׁאֲנִי רוֹצֶה לְמָכְרָן וְלִקַּח בָּהֶן יָיִן. אָמַר לוֹ הֲרֵי חִטֶּיךָ עֲשׂוּיוֹת עָלַי בִּשְׁלשִׁים, וַהֲרֵי לְךָ אֶצְלִי בָּהֶן יָיִן, וְיַיִן אֵין לוֹ:
1 Was ist »Neschech« und was ist »Tarbith«? Was ist Neschech? Leiht jemand einen Sela, um fünf Denare (gezahlt zu nehmen), zwei Seah Weizen, um drei (dafür zu empfangen), — (dies ist verboten), weil er beisst. Und was heisst Tarbith? Wenn jemand an Früchten gewinnt. In welcher Weise? Er kaufte von jemand Weizen, den Kor um einen Gold-Denar, und so war auch der Marktpreis; als dann der Weizen auf dreissig (Silber-) Denar gestiegen war, sprach er zu ihm: „gib mir meinen Weizen, denn ich will ihn verkaufen und Wein dafür kaufen!“ Jener sagt zu ihm: „dein Weizen sei mir für dreissig Denar angerechnet, und du hast nun bei mir dafür Wein;“ — er besass aber keinen Wein.
ב הַמַּלְוֶה אֶת חֲבֵרוֹ, לֹא יָדוּר בַּחֲצֵרוֹ חִנָּם, וְלֹא יִשְׂכֹּר מִמֶּנּוּ בְּפָחוֹת, מִפְּנֵי שֶׁהוּא רִבִּית. מַרְבִּין עַל הַשָּׂכָר, וְאֵין מַרְבִּין עַל הַמֶּכֶר. כֵּיצַד. הִשְׂכִּיר לוֹ אֶת חֲצֵרוֹ, וְאָמַר לוֹ, אִם מֵעַכְשָׁיו אַתָּה נוֹתֵן לִי, הֲרֵי הוּא לְךָ בְּעֶשֶׂר סְלָעִים לְשָׁנָה, וְאִם שֶׁל חֹדֶשׁ בְּחֹדֶשׁ, בְּסֶלַע לְחֹדֶשׁ, מֻתָּר. מָכַר לוֹ אֶת שָׂדֵהוּ, וְאָמַר לוֹ, אִם מֵעַכְשָׁיו אַתָּה נוֹתֵן לִי, הֲרֵי הִיא שֶׁלְּךָ בְּאֶלֶף זוּז, אִם לַגֹּרֶן, בִּשְׁנֵים עָשָׂר מָנֶה, אָסוּר:
2 Wenn jemand seinem Nächsten leiht, so darf er in dessen Hofe nicht umsonst wohnen, auch nicht unter dem Preise von ihm mieten, weil dies Zins wäre. Man darf den Mietspreis erhöhen, man darf aber nicht den Kaufpreis erhöhen. Wie (ist dies zu verstehen)? Vermietet er ihm seinen Hof und sagt zu ihm: „wenn du mir jetzt (das Mietsgeld) gibst, so sei er dein für zehn Sela’ jährlich, zahlst du mir aber monatlich, so musst du mir jeden Monat einen Sela’ geben;“ — dies ist erlaubt. Verkauft er ihm aber sein Feld und sagt zu ihm: »wenn du mir jetzt bezahlst, so sei es dein für tausend Sus, wenn (du aber erst) zur Dreschzeit (zahlst), (so gebe ich es nur) für zwölf Mine;« — dies ist verboten
ג מָכַר לוֹ אֶת הַשָּׂדֶה, וְנָתַן לוֹ מִקְצָת דָּמִים, וְאָמַר לוֹ אֵימָתַי שֶׁתִּרְצֶה הָבֵא מָעוֹת וְטֹל אֶת שֶׁלְּךָ, אָסוּר. הִלְוָהוּ עַל שָׂדֵהוּ, וְאָמַר לוֹ, אִם אִי אַתָּה נוֹתֵן לִי מִכָּאן וְעַד שָׁלשׁ שָׁנִים הֲרֵי הִיא שֶׁלִּי, הֲרֵי הִיא שֶׁלּוֹ. וְכָךְ הָיָה בַּיְתוֹס בֶּן זוֹנִין עוֹשֶׂה עַל פִּי חֲכָמִים:
3 Verkauft jemand einem andern ein Feld, dieser gibt ihm (nur) einen Teil des Kaufpreises, und jener sagt zu ihm: »sobald du willst, bringe Geld und nimm das Deinige « — so ist dies verboten. Gibt jemand einem andern auf sein Feld ein Darlehen und spricht zu ihm: »wenn du mir von jetzt ab bis in drei Jahren nicht zahlst, sei es mein« — so ist es sein. Und so hat Boëthos, Sohn Sunin’s, nach dem Ausspruche der Weisen gehandelt.
ד אֵין מוֹשִׁיבִין חֶנְוָנִי לְמַחֲצִית שָׂכָר, וְלֹא יִתֵּן מָעוֹת לִקַּח בָּהֶן פֵּרוֹת לְמַחֲצִית שָׂכָר, אֶלָּא אִם כֵּן נוֹתֵן לוֹ שְׂכָרוֹ כְּפוֹעֵל. אֵין מוֹשִׁיבִין תַּרְנְגוֹלִין לְמֶחֱצָה, וְאֵין שָׁמִין עֲגָלִין וּסְיָחִין לְמֶחֱצָה, אֶלָּא אִם כֵּן נוֹתֵן לוֹ שְׂכַר עֲמָלוֹ וּמְזוֹנוֹ. אֲבָל מְקַבְּלִין עֲגָלִין וּסְיָחִין לְמֶחֱצָה, וּמְגַדְּלִין אוֹתָן עַד שֶׁיְּהוּ מְשֻׁלָּשִׁין. וַחֲמוֹר, עַד שֶׁתְּהֵא טוֹעָנֶת:
4 Man darf nicht einen Krämer auf halben Gewinn einsetzen, auch darf man nicht Geld (einem Händler) geben, um dafür Früchte auf halben Gewinn einzukaufen, ausser wenn man ihm seinen Lohn wie einem Arbeiter bezahlt. Man darf nicht Hühner zur Hälfte (des Ertrags ansetzen, ebenso darf man nicht Kälber und Eselfüllen zur Hälfte abschätzen, ausser wenn man ihm (dem Übernehmer) den Lohn für seine Mühe und seine Nahrung gibt. Man darf aber Kälber und Eselfüllen zur Hälfte übernehmen und sie ziehen, bis sie ein Drittel gross, und einen Esel bis er tragfähig geworden.
ה שָׁמִין פָּרָה וַחֲמוֹר וְכָל דָּבָר שֶׁהוּא עוֹשֶׂה וְאוֹכֵל לְמֶחֱצָה. מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ לַחֲלֹק אֶת הַוְּלָדוֹת מִיָּד, חוֹלְקִין, מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ לְגַדֵּל, יְגַדֵּלוּ. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, שָׁמִין עֵגֶל עִם אִמּוֹ וּסְיָח עִם אִמּוֹ. וּמַפְרִיז עַל שָׂדֵהוּ, וְאֵינוֹ חוֹשֵׁשׁ מִשּׁוּם רִבִּית:
5 Man darf eine Kuh, einen Esel und jede Sache, welche arbeitet und isst, zur Hälfte abschätzen. Wo es Brauch ist, die Jungen sogleich zu teilen, teile man; wo es aber Brauch ist, sie gross zu ziehen, ziehe man (sie) gross. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Man darf ein Kalb mit der Mutter und ein Eselfüllen mit der Mutter (zusammen) schätzen; ebenso darf man auf sein Feld Kosten aufwenden, ohne zu befürchten, dass es Zins sei.
ו אֵין מְקַבְּלִין צֹאן בַּרְזֶל מִיִּשְׂרָאֵל, מִפְּנֵי שֶׁהוּא רִבִּית. אֲבָל מְקַבְּלִין צֹאן בַּרְזֶל מִן הַנָּכְרִים, וְלֹוִין מֵהֶן וּמַלְוִין אוֹתָן בְּרִבִּית, וְכֵן בְּגֵר תּוֹשָׁב. מַלְוֶה יִשְׂרָאֵל מְעוֹתָיו שֶׁל נָכְרִי מִדַּעַת הַנָּכְרִי, אֲבָל לֹא מִדַּעַת יִשְׂרָאֵל:
6 Man darf nicht eisernes Kleinvieh von einem Israeliten übernehmen, weil es Zins ist; aber man darf eisernes Kleinvieh von einem Heiden übernehmen; auch darf man auf Zins von ihnen entleihen und ihnen leihen. Dasselbe gilt von einem Beisass-Proselyten. Ein Israelit darf das Geld eines Heiden (auf Zins) verleihen mit Einwilligung des Heiden, aber nicht, (wenn es bloß) mit Einwilligung des Israeliten (geschieht).
ז אֵין פּוֹסְקִין עַל הַפֵּרוֹת עַד שֶׁיֵּצֵא הַשָּׁעַר. (יָצָא הַשַּׁעַר, פּוֹסְקִין, וְאַף עַל פִּי שֶׁאֵין לָזֶה יֵשׁ לָזֶה). הָיָה הוּא תְחִלָּה לַקּוֹצְרִים, פּוֹסֵק עִמּוֹ עַל הַגָּדִישׁ, וְעַל הֶעָבִיט שֶׁל עֲנָבִים, וְעַל הַמַּעֲטָן שֶׁל זֵיתִים, וְעַל הַבֵּיצִים שֶׁל יוֹצֵר, וְעַל הַסִּיד מִשֶּׁשִּׁקְּעוֹ בַכִּבְשָׁן. וּפוֹסֵק עִמּוֹ עַל הַזֶּבֶל כָּל יְמוֹת הַשָּׁנָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, אֵין פּוֹסְקִין עַל הַזֶּבֶל אֶלָּא אִם כֵּן הָיְתָה לּוֹ זֶבֶל בָּאַשְׁפָּה. וַחֲכָמִים מַתִּירִין. וּפוֹסֵק עִמּוֹ כְשַׁעַר הַגָּבוֹהַּ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא פָסַק עִמּוֹ כְשַׁעַר הַגָּבוֹהַּ, יָכוֹל לוֹמַר תֶּן לִי כָזֶה, אוֹ תֶּן לִי מְעוֹתָי:
7 Man darf nicht auf Früchte (einen Kauf) abschliessen, bevor der Marktpreis bekannt geworden. (Ist der Marktpreis bekannt geworden, darf man abschliessen, denn obwohl dieser keine hat, so hat doch ein anderer). War er der erste der Schnitter, so kann er mit ihm auf die Garbenhaufen abschliessen; ebenso auf die Butte mit Weintrauben, auf die Kufe mit Oliven, auf die Eier des Töpfers und auf den Kalk, sobald er ihn in den Ofen gesenkt hat. Auf Dünger darf er mit ihm das ganze Jahr abschliessen. R. Jose sagt: Man darf nicht auf Dünger abschliessen, ausser wenn man Dünger auf dem Misthaufen hat. Die Weisen aber erlauben es. Er darf mit ihm zum wohlfeilen Preise abschliessen. R. Jehuda sagt: Obgleich er nicht mit ihm zum wohlfeilen Preise abgeschlossen hat, kann er zu ihm sagen: »gib mir um diesen Preis, oder gib mir mein Geld zurück!«
ח מַלְוֶה אָדָם אֶת אֲרִיסָיו חִטִּים בְּחִטִּין לְזֶרַע, אֲבָל לֹא לֶאֱכֹל. שֶׁהָיָה רַבָּן גַּמְלִיאֵל מַלְוֶה אֶת אֲרִיסָיו חִטִּין בְּחִטִּין לְזֶרַע, בְּיֹקֶר וְהוּזְלוּ, אוֹ בְזוֹל וְהוּקְרוּ, נוֹטֵל מֵהֶן כְּשַׁעַר הַזּוֹל, וְלֹא מִפְּנֵי שֶׁהֲלָכָה כֵן, אֶלָּא שֶׁרָצָה לְהַחְמִיר עַל עַצְמוֹ:
8 Es darf Jemand seinen Feldbauern Weizen um Weizen zur Aussaat leihen, aber nicht zum Verzehren,. R. Gamliel hatte zwar seinen Feldbauern Weizen um Weizen zur Aussaat (derart) geliehen, dass er stets, ob es teuer war und dann wohlfeiler geworden oder ob es wohlfeil war und dann teurer geworden ist, nach dem wohlfeilern Preis bezahlt nahm, nicht aber weil die Norm so ist, sondern nur, weil er für sich selbst strenger sein wollte.
ט לֹא יֹאמַר אָדָם לַחֲבֵרוֹ, הַלְוֵינִי כוֹר חִטִּין וַאֲנִי אֶתֵּן לְךָ לַגֹּרֶן. אֲבָל אוֹמֵר לוֹ, הַלְוֵינִי עַד שֶׁיָּבֹא בְנִי, אוֹ עַד שֶׁאֶמְצָא מַפְתֵּחַ. וְהִלֵּל אוֹסֵר. וְכֵן הָיָה הִלֵּל אוֹמֵר, לֹא תַלְוֶה אִשָּׁה כִּכָּר לַחֲבֶרְתָּהּ עַד שֶׁתַּעֲשֶׂנּוּ דָמִים, שֶׁמָּא יוֹקִירוּ חִטִּים, וְנִמְצְאוּ בָאוֹת לִידֵי רִבִּית:
9 Es darf niemand zu seinem Nächsten sagen: »leihe mir einen Kor Weizen, und ich will dir zur Dreschzeit zahlen;« jedoch kann er zu ihm sagen: »leihe mir, bis mein Sohn kommt« oder „bis ich den Schlüssel finde.“ Hillel aber verbietet es. Ebenso hat Hillel gesagt: Es soll eine Frau der andern nicht einen Laib Brot leihen, es sei denn, dass sie ihn in Geld veranschlägt; denn es könnte der Weizen teurer werden, und es käme so zu einer Zinszahlung.
י אוֹמֵר אָדָם לַחֲבֵרוֹ, נַכֵּשׁ עִמִּי וַאֲנַכֵּשׁ עִמָּךְ, עֲדֹר עִמִּי וְאֶעְדֹּר עִמָּךְ, וְלֹא יֹאמַר לוֹ נַכֵּשׁ עִמִּי וְאֶעְדֹּר עִמָּךְ, עֲדֹר עִמִּי וַאֲנַכֵּשׁ עִמָּךְ. כָּל יְמֵי גָרִיד, אֶחָד. כָּל יְמֵי רְבִיעָה, אֶחָד. לֹא יֹאמַר לוֹ חֲרשׁ עִמִּי בַּגָּרִיד וַאֲנִי אֶחֱרשׁ עִמְּךָ בָּרְבִיעָה. רַבָּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, יֵשׁ רִבִּית מֻקְדֶּמֶת וְיֵשׁ רִבִּית מְאֻחֶרֶת. כֵּיצַד. נָתַן עֵינָיו לִלְווֹת הֵימֶנּוּ, וְהָיָה מְשַׁלֵּחַ לוֹ וְאוֹמֵר בִּשְׁבִיל שֶׁתַּלְוֵנִי, זוֹ הִיא רִבִּית מֻקְדֶּמֶת. לָוָה הֵימֶנּוּ וְהֶחֱזִיר לוֹ אֶת מְעוֹתָיו, וְהָיָה מְשַׁלֵּחַ לוֹ וְאָמַר בִּשְׁבִיל מְעוֹתֶיךָ שֶׁהָיוּ בְטֵלוֹת אֶצְלִי, זוֹ הִיא רִבִּית מְאֻחֶרֶת. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, יֵשׁ רִבִּית דְּבָרִים, לֹא יֹאמַר לוֹ, דַּע כִּי בָא אִישׁ פְּלוֹנִי מִמָּקוֹם פְּלוֹנִי:
10 Es darf jemand zu seinem Nächsten sagen: »jäte mit mir, und ich will mit dir jäten« — oder »grabe mit mir, und ich will mit dir graben;« er darf aber nicht zu ihm sagen: »jäte mit mir, und ich will mit dir graben« — oder „grabe mit mir, und ich will mit dir jäten.“ Alle Tage der trockenen Jahreszeit sind eins; alle Tage der Regenzeit sind eins. Er darf nicht zu ihm sagen: „pflüge mit mir in der trockenen Jahreszeit, und ich will mit dir in der Regenzeit pflügen. R. Gamliël sagt: Es gibt voraus bezahlten Zins, und es gibt nachträglichen Zins. Auf welche Weise? Hatte jemand die Absicht, sich vom andern zu leihen und schickt ihm (etwas) und sagt: „damit du mir leihest“, — so ist dies voraus bezahlter Zins; hatte er sich von ihm geliehen und ihm (später) sein Geld zurückgegeben, und er schickt ihm (etwas) und sagt: „für dein Geld, das du bei mir ohne Nutzen hattest,“ — so ist dies nachträglicher Zins. R. Simon sagt: Es gibt einen Zins in Worten: Er darf zu ihm nicht sagen: „wisse, jener Mann ist von jenem Orte angekommen!“
יא וְאֵלּוּ עוֹבְרִין בְּלֹא תַעֲשֶׂה. הַמַּלְוֶה, וְהַלֹּוֶה, וְהֶעָרֵב, וְהָעֵדִים. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אַף הַסּוֹפֵר. עוֹבְרִים מִשּׁוּם לֹא תִתֵּן (ויקרא כה), וּמִשּׁוּם בַּל תִּקַּח מֵאִתּוֹ (שם), וּמִשּׁוּם לֹא תִהְיֶה לוֹ כְּנשֶׁה (שמות כב), וּמִשּׁוּם לֹא תְשִׂימוּן עָלָיו נֶשֶׁךְ (שם), וּמִשּׁוּם וְלִפְנֵי עִוֵּר לֹא תִתֵּן מִכְשֹׁל וְיָרֵאתָ מֵּאֱלֹהֶיךָ אֲנִי ה' (ויקרא יט):
11 Folgende übertreten Thora - Verbote: Der Gläubiger, der Schuldner, der Bürge und die Zeugen; die Weisen sagen: Auch der Schreiber. Sie übertreten (die Verbote:) „du sollst nicht geben!“ — „du sollst von ihm nicht nehmen!“ — „du sollst ihm nicht wie ein Schuldherr sein!“ — „ihr sollt ihm keinen Zins auflegen!“ — und „vor einen Blinden sollst du keinen Anstoss legen, und fürchte dich vor deinem Gotte, ich bin der Ewige!“